Konzeptionelle Grundsätze

Unserer Arbeit liegt im wesentlichen die Überzeugung zu Grunde, dass Jugendliche über ein ausreichendes Entwicklungspotenzial verfügen, um Fehlentwicklungen, Auffälligkeiten und Störungen zu korrigieren. Um dieses Entwicklungspotential zu entfalten bedarf es drei Faktoren: Positive, stabile und begrenzende Erfahrungen in Beziehungen; Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung im Materiellen; gezielte Förderung im Geiste (Intellekt und Spiritualität) und bei der Überwindung von Angst.

Allen pädagogischen Bemühungen liegen daher vor allem folgende humanistische Prinzipien der Interaktion zu Grunde:
Emotionale Wärme und Achtung
Die Jugendlichen müssen sich angenommen, ernstgenommen und aufgehoben fühlen. Sie müssen Vertrauen entwickeln können und in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen sehen, denen sie sich offen mit allen Nöten und Sorgen anvertrauen können, die zu ihnen stehen und die ihnen mit Respekt und Achtung begegnen.
Verlässlichkeit, Transparenz und Kooperation
Die Jugendlichen müssen das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorbild erleben. Interventionen und Maßnahmen sind sachgerecht und auf den Einzelfall bezogen. Die Ziele des Aufenthaltes in der Einrichtung werden in Kooperation entwickelt. Die Eltern oder Sorgeberechtigten werden in den Betreuungsprozess einbezogen.
Ordnung und Atmosphäre
Die Jugendlichen sollen in der Einrichtung einen Ort finden, der behaglich und gepflegt ist. Sie sollen sich in ihren Zimmern und in der gesamten Einrichtung wohlfühlen können und die Atmosphäre soll von Ordnung und Wohnlichkeit geprägt sein.
Klarheit und Struktur
Die Regeln und Strukturen des Zusammenlebens sind eindeutig, für alle gültig und verbindlich.
Toleranz, Kontrolle und Konsequenz
Die Einrichtung basiert auch auf der Idee einer sozialen Gemeinschaft. Daher sind die Regeln, die das Zusammenleben ermöglichen klar definiert und vorgegeben. Auf die Einhaltung dieser Regeln durch alle wird besonderes Augenmerk gelegt. Übertretungen führen zu klar definierten Konsequenzen, die ggf. auch die Beendigung des Aufenthaltes bedeuten können. Allerdings liegt im Konflikt um die Einhaltung dieser Regeln oft auch die Chance der persönlichen Entwicklung. Um die Gradwanderung zwischen Toleranz und individuellen Entwicklungschancen einerseits und Entwicklungsanforderung und Schutz des Anderen andererseits soweit wie möglich nachvollziehbar und transparent zu gestalten, werden Verstöße gegen die Hausregeln immer zum Gegenstand des Gesprächs zwischen Erwachsenen (Mitarbeiter/innen) und Jugendlichen.

Theoretische und methodische Grundlagen

Die pädagogische Alltagsarbeit fußt auf einem professionellen Handeln in der Interaktion mit den Jugendlichen. Jede Interaktion wird als Intervention verstanden, die auf einem Verstehenshintergrund der jeweils individuellen Psychodynamik des Jugendlichen eingebracht wird. Das Verstehen und Kennen des jeweiligen Handlungs- und Verhaltenshintergrundes ist unabdingbare Voraussetzung für pädagogisch-professionelles handeln.

Hilfeplanung und Überprüfung

Die proaktive, enge und frühzeitige Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Jugendämtern ist Grundlage. Bei der Hilfeplanung und der Überprüfung der Entwicklungsfortschritte wird Wert gelegt auf:
• operationalisierte, überprüfbare Hilfeziele sowie die Definition von Erfolgskriterien für die Zielerreichung bzw. das Erreichen von Teilzielen,
• aus den Zielen abgeleitetes Erziehungsverhalten der Fachkräfte,
• die klare Definition der von den Jugendlichen erwarteten Beiträge zur Zielerreichung,
• Transparenz über die für die Jugendlichen eintretenden Veränderungen, wenn Teilziele erreicht werden.
Für jeden Jugendlichen wird möglichst bereits vor der Aufnahe oder unmittelbar nach der Aufnahme ein Hilfeplan  erarbeitet, der kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben wird.

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