Aufnahme und Ausschlussgründe

Aufgenommen werden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 bis 20 Jahren. Zur Aufnahme genügt eine Kostenübernahme des zuständigen Jugendamtes, ein gültiger Krankenversicherungsschutz sowie die Verfügbarkeit von Taschengeld in Höhe des Kindergeldsatzes. Wünschenswert sind ferner Sozialberichte und Arztberichte über vorhergehende Betreuungen  und Behandlungen.
Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn eine akute Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung besteht oder psychiatrische Erkrankungen, die einen stationären Klinikaufenthalt erfordern.

Aufenthalt

Grundlage für die Dauer und die Zielsetzung des Aufenthaltes ist stets der individuelle Hilfeplan. Hier werden auch individuelle Fördermaßnahmen und pädagogische Interventionen vereinbart. Darüber hinaus gehören die im folgenden beschriebenen Angebote zur regelmäßigen Tagesgestaltung und sind für alle Bewohner/-innen verbindlich.

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