Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist federführender Leistungsträger der Rehamaßnahme. Die Kosten der Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern übernommen.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.
Die Schule der Einrichtung ist als Förderschule für Kranke der Sekundarstufe I in freier Trägerschaft mit besonderer pädagogischer Prägung staatlich genehmigt.
Die stationäre Jugendhilfe ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen gemäß § 45 (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.