Anerkennungen
- Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist federführender Leistungsträger der Rehamaßnahme. Die Kosten der Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern übernommen.
- Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.
- Die Schule der Einrichtung ist als Förderschule für Kranke der Sekundarstufe I in freier Trägerschaft mit besonderer pädagogischer Prägung staatlich genehmigt.
- Die stationäre Jugendhilfe ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen gemäß § 45 (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.