Stationäre Jugendhilfe für Jugendliche mit besonderem pädagogischen Bedarf

Neben der medizinischen Rehabilitation für jugendliche Drogenabhängige bieten wir auch für Jugendliche mit besonderem pädagogischen Bedarf, ohne Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung, stationären Aufenthalt in unserem Jugendhaus. Die gesetzlichen Grundlagen bieten die § 27 i.V. mit  § 34 , § 35a und § 41 SGB VIII. In der Einrichtung können 10 Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14-20 Jahren aufgenommen werden.

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