FAQ

Behandlung

Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?

Medikamente werden nur nach Verordnung durch die Ärztin/den Arzt unserer Einrichtung  vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Welche schulischen Möglichkeiten werden angeboten?

In der einrichtungsinternen Schule kann die Haup- und auch Realschuleklasse besucht werden. Bei entsprechendem Leistungsstand kann ein regulärer Haupt- oder auch Realschulabschluß erworben werden. Falls die Aufenthaltsdauer zu kurz ist, um zur Schulprüfung zugelassen zu werden, kann im Rahmen einer anschließenden Jugendhilfemaßnahme (Nachsorge) die Schule in der Einrichtung bis zum Prüfungstermin weiter besucht werden.

Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?

Handwerkliche Arbeiten in der Schreinerei, Mitarbeit in der Hauswirtschaft und in der Pflege von Garten und Außenanlagen, sowie Unterstützung der Haustechnik. In allen Bereichen der Arbeitstherapie können Praktika absolviert werden,

Was passiert bei einem Rückfall?

Bei guter Abstinenzmotivation, Kooperation und Behandlungsbereitschaft kann die Rehabilitation in der Einrichtung nach einem Rückfall fortgesetzt werden. Rückfälliges Verhalten wird im Rahmen einer Rückfallbearbeitung in der Einzel- und Gruppentherapie aufgearbeitet.


Rahmenbedingungen

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?

Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit am therapeutischen Programm.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?

Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Wie alt sind die Patientinnen und Patienten?

Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 21 Jahren können aufgenommen werden. Das Durchschnittsalter liegt bei ca. 17 Jahren.

Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?

Während der Freizeit kann in Einzelfällen im Bereich Gartenbau und Landschaftspflege gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden.

Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?

Es gibt spezielle Raucherplätze auf dem Einrichtungsgelände – hier darf geraucht werden. Innerhalb der Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot.

Wann können Patienten Besuch empfangen?

Besuch der nahen Angehörigen kann an den Wochenenden schon direkt nach der Aufnahme empfangen werden.

Ab wann sind Ausgänge möglich?

Ausgänge zur Realitätserprobung sind in der Regel schon nach vier Wochen Aufenthalt möglich.

Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?

Kontakte zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht und werden durch uns nicht unterstützt.

Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?

Im Rahmen von Ausgängen können Einkäufe selbständig gemacht werden. Dringende Einkäufe von Kleidung können zu Beginn der Rehabilitation auch begleitet werden.

Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?

Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit dem/der Mitarbeiter/-in der  Aufnahmekoordination oder der Bezugstherapeutin bzw. dem Bezugstherapeuten.


Multimedia

Wie und wann kann telefoniert werden?

Zunächst sind nur Telefonate mit/bei dem Bezugstherapeuten bzw. der Bezugstherapeutin möglich. Nach 4 Wochen Aufenthalt können Angehörige zu bestimmten Telefonzeiten auf dem Haustelefon anrufen. Mobiltelefone sind nicht gestattet! Ausnahmen werden gemacht, wenn Jugendliche länger als 10 Monate in der Einrichtung leben. Nach dieser Zeit kann auf Antrag ein Handy erlaubt werden.

Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?

Ja. Zum Arbeiten sind PCs in der Einrichtung vorhanden. Eigene PCs dürfen nicht verwendet werden.

Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?

Im Zimmer kann mit Zimmerlautstärke außerhalb der Programmzeiten Musik gehört werden. Auch MP3-Player dürfen mitgebracht und in der Freizeit verwendet werden. Drogenassoziierte Musik soll zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Jugendlichen nicht gehört werden.


Finanzielles

Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert

Vor Aufnahme sollte geklärt sein, wer die Therapienebenkosten (Taschengeld) bezahlt. Falls Angehörige dies nicht übernehmen empfehlen wir dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragsstellung werden Sie von Ihrer Drogenberatung unterstützt. Sie sollten ebenfalls rechtzeitig vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?

Das Taschengeld wird von uns verwaltet, geringe Beträge werden je nach Aufenthaltsdauer wöchentlich für Ausgänge o. ä. ausgezahlt.

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